Allgemeine Geschäftsbedingung – AGB
- Ziel und Ausrichtung der Veranstaltung
ArbonClassic ist ein gemeinnütziger, unabhängiger Verein mit Sitz in CH-9320 Arbon.
Der Verein richtet sich an Besitzer und Liebhaber von historischen Fahrzeugen und Techniken, die mindestens 30 Jahre alt sind. Ziel und Zweck ist es, historische Zeiten lebendig werden zu lassen und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
- Zugelassene Fahrzeuge
Zugelassen sind:
– Fahrzeuge aller Art zu Land, zu Wasser und in der Luft, mit Baujahr 1996 oder älter.
– Zugelassen sind auch Bulldogs und Spezialfahrzeuge
– Fahrzeuge müssen gepflegt und in einem technisch einwandfreien Zustand sein.
Nicht zugelassen sind:
– Anhänger (Ausnahmen nach Rücksprache mit dem OK)
– Fahrzeuge mit sehr starkem Rostbefall oder in sehr schlechtem Zustand
– Fahrzeuge mit Verkaufs- oder Preisanschriften (Verkaufsplattformen sind unerwünscht)
Vorbehalt:
– Das OK des Vereins behält sich vor, einzelne Fahrzeuge/Modelle auf eine max. Anzahl zu beschränken.
- Keine Übernachtung / Keine Voranreise
– Übernachtungen auf dem Veranstaltungsgelände sind nicht erlaubt, es stehen dafür – nach Absprache – begrenzte Plätze zu Verfügung.
– Die Zufahrt ist nur zu den offiziell kommunizierten Zeiten möglich.
- Teilnahme & Personalisierung
– Jeder Aussteller wird im Vorfeld personalisierte Einlassunterlagen erhalten.
– Die Zufahrt zum Gelände ist nur mit gültiger Personalisierung erlaubt.
– Mit der Personalisierung akzeptieren Aussteller diese AGB der Arbon Classics.
- Unkostenbeitrag für Aussteller
– Für jedes zugelassene Fahrzeug wird ein Unkostenbeitrag erhoben, welcher die Organisation, Parkplatznutzung und das Sicherheitskonzept unterstützten.
Dieser Unkostenbeitrag beträgt CHF 20,– pro Ausstellungstag (1-Tages-Pässe sind im Onlineshop erhältlich).
– Der Beitrag wird bei der Anmeldung erhoben und fällig. Die Zustellung der Tickets erfolgt mittels Download entweder über den Anmeldeprozess und/oder per Mail.
– Mit der Anmeldung profitieren der/die Fahrzeughalter von einer priorisierten Zufahrt zum Festgelände.
– Die Zufahrt erfolgt für angemeldete Fahrzeuge in der Reihenfolge ihres Eintreffens und Verfügbarkeit entsprechendem Parkraum auf dem Festgelände.
– Die ausgewiesene Anmeldegebühr versteht sich je Fahrzeug und Veranstaltungstag. Ein 2-Tages-Pass wird angeboten.
Im übrigen gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte zum Widerruf.
– Bei Vorzeitigem Verlassen des Veranstaltungsgeländes gilt es als vereinbart, dass die entrichtete Anmeldegebühr verfällt. Es besteht kein Anspruch auf Kompensation für nicht genutzte Ausstellungszeiten. Darüber hinaus ist akzeptiert, dass bei Verlassen des zugewiesenen Ausstellungsplatzes, dieser frei gewordene Platz nachrückenden Ausstellern zugewiesen wird/werden kann.
Ausnahmen können mit dem Veranstalter separat vereinbart werden.
– Als Dank erhalten alle registrierten Aussteller eine individuelle Erinnerungsplakette.
- Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
– Die Verantwortung für Fahrzeug und Insassen bleibt in der uneingeschränkten Verantwortung der Fahrzeugführer/innen.
– Den Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Missachtung berechtigt zur unverzüglichen Wegweisung – ohne Ersatzansprüche.
– Fahrzeuge dürfen sich nur in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gelände bewegen.
- Versicherung & Haftung
– Jeder Fahrzeughalter ist für sein Fahrzeug selbst verantwortlich und muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.
– Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Schäden an Personen oder Fahrzeugen ab, soweit gesetzlich zulässig.
- Ausschlusskriterien
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer oder Besucher vom Gelände zu verweisen, wenn:
– die Bestimmungen und Weisungen des Sicherheits-/Ordnungspersonals nicht beachtet werden,
– das Fahrzeug nicht dem gewünschten Charakter entspricht,
– Fahrzeuge als Verkaufsobjekte gekennzeichnet sind.
- Datenschutz
Die Teilnehmerin / der Teilnehmer ist damit einverstanden,
– dass ihre/seine bei der Anmeldung gemachten Angaben gemäss der Startliste, ohne Teilnehmername verwendet werden dürfen. Andere persönliche Daten werden vom Veranstalter nicht publiziert. Mailadressen werden nicht an Dritte weitergegeben.
– dass Fotos seiner Person und seines Fahrzeuges vom Veranstalter veröffentlicht werden dürfen insbesondere im Internet. Die Einwilligung erfasst alle Bilder, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der arbon classics 2026 im öffentlichen Raum entstehen.
- Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung zur Teilnahme bzw. der Einfahrt ins Festgelände bestätigt die Teilnehmerin/der Teilnehmer, dass sie/er selber über einen ausreichenden Versicherungsschutz für sich selbst und Dritte (Personenschäden bei Unfällen) und für ihr/sein Fahrzeug (Sachschäden bei Unfällen) verfügt.
Die Arbon Classics Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt lediglich Schäden gegenüber nicht an der Veranstaltung beteiligten Dritten. Die Forderungen aus Körperverletzungen von Fahrerinnen und Fahrern (Sachschäden an Ausrüstungen eingeschlossen), sowie allen Forderungen bezüglich Sachschäden an Teilnehmerfahrzeugen sind durch den Veranstalter nicht gedeckt.
- Zufahrt auf das Gelände
Zufahrt auf das Gelände ist nur zu den Öffnungszeiten jeweils am Samstag und Sonntag möglich. Am Ende der Öffnungszeiten ist das Fahrzeug vom Gelände zu entfernen. Parken über Nacht ist nur mit Bewilligung der Platzorganisation gestattet, ohne Bewilligung wird das Fahrzeug kostenpflichtig entfernt.
- Schlussbestimmungen
– Diese Bestimmungen sind Bestandteil der Teilnahme und werden mit der Anmeldung bestätigt.
– Änderungen an diesen Bestimmungen können vom Veranstalter jederzeit vorgenommen werden.
– Die jeweils aktuelle Version ist auf der offiziellen Website abrufbar.
Das Organisations-Komitee (OK)
Arbon, im Februar 2026
Sponsoren, Unterstützer und Partner
Ein herzliches Dankeschön an unsere Sponsoren, Unterstützer und Partner – ohne Ihre Unterstützung wäre dieses Event nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie auch während des Jahres.
Thurgauer Kantonalbank
Goldsponsor

Brauerei Schützengarten
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Silber Mobiliar
Silbersponsor

Felix die Zeitung
Medienpartner

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